
Spar-Ratgeber
Stand März 2026
Zahlreiche Förderprogramme unterstützen energetische Sanierungen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Programme für Deutschland und Bayern.
Haftungsausschluss: Die hier aufgeführten Förderinformationen entsprechen dem Stand März 2026 und dienen der allgemeinen Orientierung. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf den offiziellen Webseiten der Förderstellen. Wir empfehlen die Hinzuziehung eines zertifizierten Energieberaters vor Antragstellung.
Das zentrale KfW-Programm für umfassende energetische Sanierungen. Wenn Ihr Haus nach der Sanierung einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Förderart | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss |
| Kredithöhe | Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit |
| Tilgungszuschuss | Bis zu 45 % des Kreditbetrags (je nach Effizienzhaus-Stufe) |
| Voraussetzung | Zertifizierter Energieeffizienz-Experte erforderlich |
| Wichtig | Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellen! |
Zusätzlich: Ergänzungskredit (Programm 358/359) für Einzelmaßnahmen möglich, wenn bereits ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde.
Das BAFA fördert einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle – z.B. Dachdämmung – auch ohne Komplettsanierung:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % der förderfähigen Kosten |
| iSFP-Bonus | +5 % = insgesamt 20 % mit individuellem Sanierungsfahrplan |
| Förderfähige Kosten | Bis 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP: bis 60.000 €) |
| Max. Zuschuss | Bis 12.000 € pro Wohneinheit |
| Technische Anforderung | U-Wert ≤ 0,14 W/(m²·K) bei Dachdämmung |
| Wichtig | Antrag vor Auftragsvergabe beim BAFA stellen! |
Alternative zur BAFA-Förderung für selbstnutzende Eigentümer – direkte Steuererstattung ohne Antragsverfahren:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Erstattung | 20 % der Sanierungskosten (über 3 Jahre verteilt) |
| Maximalbetrag | Bis 40.000 € Steuerminderung pro Objekt |
| Voraussetzung | Objekt muss mind. 10 Jahre alt sein, Selbstnutzung |
| Vorteil | Kein Antrag vorab nötig – Nachweis über Steuererklärung |
| Achtung | Nicht mit BAFA/KfW kombinierbar! |
Zusätzlich: § 35a EStG – Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) bei nicht-energetischen Maßnahmen absetzbar.
Der Freistaat Bayern bietet ergänzend zu den Bundesprogrammen eigene Förderungen für energetische Sanierungen:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Bayerisches Wohnungsbauprogramm | Zinsverbilligte Darlehen für Modernisierung und Sanierung |
| Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm | Zinszuschüsse auf KfW-Darlehen für energetische Sanierung |
| Kommunale Förderung | Viele Gemeinden im Landkreis FFB bieten eigene Zuschüsse – erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune |
| Energieberatung | Kostenlose Erstberatung durch die Energieberatung des Landkreises Fürstenfeldbruck |
— Tipp: Kommunale Zuschüsse prüfen
Viele Gemeinden im Münchner Westen (Gröbenzell, Puchheim, Olching) bieten eigene Zuschüsse für Dachsanierungen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach aktuellen Förderprogrammen.
Informationen: energieatlas.bayern.de | bayernlabo.de
Förder-Beratung
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